Der Berufsstand sowie die WPK in ihrer Funktion als Geldwäscheaufsichtsbehörde sind von den Regelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität nicht unerheblich betroffen. Die WPK hat daher gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen.
Kurioser Streit um Parkgebühren: Boykottaufruf an der Parkschranke greift unzulässig in Gewerbe des Parkplatzbetreibers ein
Mit einem kuriosen Nachbarstreit zwischen einem Restaurantbetreiber und dem Anbieter von Parkraum in Speyer hatte sich Anfang des Jahres die 5. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal