Das OLG Hamm entschied entgegen der Auffassung des Landgerichts, dass zwischen der Stiftung und der Reiseveranstalterin ein Pauschalreisevertrag über eine Gruppenreise nach Liverpool zustande gekommen sei und der Reiseveranstalter den vollen Reisepreis an die Stiftung zurückzahlen müsse (Az. 22 U 33/21).
Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 29. April 2024
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. April 2024.