Die Kommission hat bei multinationalen Unternehmen von Belgien durch Rulings gewährten Steuerbefreiungen zutreffend das Vorliegen einer Beihilferegelung festgestellt. Der EuGH hebt daher das Urteil des Gerichts vom 14.02.2019 auf und verweist die Sache zur Entscheidung über andere Gesichtspunkte der Rechtssache an das Gericht zurück (Rs. C-337/19 P).
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht