Das BVerfG hat die gesetzlich geregelte 6 %-Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzämter dürfen das Gesetz nur noch für Verzinsungszeiträume bis einschließlich 31.12.2018 weiter anwenden. Für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 hat das BVerfG den Gesetzgeber verpflichtet, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen nimmt dazu aktuell Stellung.
Importpreise im März 2024: -3,6 % gegenüber März 2023
Die Importpreise waren im März 2024 um 3,6 % niedriger als im März 2023. Im Februar 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -4,9