Das LG Nürnberg-Fürth hatte sich mit verschiedenen rechtlichen Fragen zu befassen, welche im Zusammenhang mit der unrichtigen bzw. unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bestanden (Az. 11 O 4279/20).
BFH: Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit
Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit i. S. d. § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des