Sondervergütungen sind auch insoweit dem nach der Tonnage gem. § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn hinzuzurechnen, als sie nach der Betriebsveräußerung oder -aufgabe entstanden sind. Das entschied das FG Hamburg (Az. 2 K 61/19).
Kein Schmerzensgeldgeldanspruch wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos
Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend