Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind lt. einem Urteil des BVerfG seit 2014 verfassungswidrig. Das BMF hat sich mit einem Anwendungsschreiben zur Auslegung des Urteils geäußert. Darauf weist der BdSt hin.
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel