Das FG Berlin-Brandenburg entschied, dass eine echte Abfindung für den Verlust eines Arbeitsplatzes der Lohnsteuer unterliege und nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden könne, da kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vorliege (Az. 4 K 4206/18).
BFH: Kein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 FGO bei fehlenden Feststellungen zur Sachdienlichkeit
Ein Zwischenurteil darf nur ergehen, wenn sich die Tatsachen, welche die Sachdienlichkeit i. S. d. § 99 Abs. 2 FGO begründen, aus den Feststellungen des