In der Kabinettssitzung am 24.11.2021 haben sich BMF und BMWi auf die Einzelheiten der Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.03.2022 wird die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige sowie die Corona-Überbrückungshilfe III Plus – als Überbrückungshilfe IV – fortgeführt. Verlängert werden für den gleichen Zeitraum die Härtefallhilfen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer liegen.
Gesetzentwurf zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst
Das BMFSFJ hat den Gesetzentwurf zu Änderungen im Freiwilligen-Teilzeitgesetz veröffentlicht. Er verbessert die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Teilzeit-Möglichkeiten, des Taschengeldes und ermöglicht zusätzliche Mobilitätszuschläge.