Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale können eine Betriebsstätte und infolgedessen die gewerblichen Einkünfte im Inland steuerfrei sein

Räume in einer Schweizer Taxi-Zentrale können eine Betriebsstätte darstellen. Die gewerblichen Einkünfte können somit im Inland steuerfrei sein. So entschied das FG Baden-Württemberg (Az. 3 K 589/19).

Versehentliche Stornierung?

Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 Euro ab (Az. 275 C 20050/23).

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