Die Zuweisung einer gemeinsamen Ehewohnung nach Scheidung eines kinderlosen Ehepaares richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf ihre Nutzung angewiesen ist. Sind beide Ehegatten querschnittsgelähmt, sind lt. OLG Frankfurt in die Abwägung insbesondere der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen (Az. 6 UF 42/22).
Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 29. April 2024
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. April 2024.