Die WPK hat sich gegen die Einführung eines besonderen elektronischen Postfachs für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und ihre Berufsgesellschaften entschieden. Möchten diejenigen, die keinen Zugriff auf ein Anwalts- oder Steuerberaterpostfach haben, mit einem besonderen elektronischen Postfach am Rechtsverkehr teilnehmen, haben sie die Möglichkeit, ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) anzumelden.
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht