Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein – wenn auch geringes – Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten Rezensionen nicht kenntlich gemacht wird. So das OLG Frankfurt (Az. 6 U 232/21).
Attac: Klage auf Zugang zu Dokumenten des BMF auch in zweiter Instanz nur teilweise erfolgreich
Das OVG Berlin-Brandenburg hat über die Berufungen des Attac Trägerverein e.V. und des BMF entschieden. Gegenstand des Berufungsverfahrens war die Frage, ob dem Kläger im