Das VG Münster hat die Klagen von zwei ambulanten Betreuungsdiensten abgewiesen, soweit diese für das Jahr 2021 Fördermittel zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Aufwendungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW in Höhe von etwa 7.000 Euro bzw. etwa 115.000 Euro erstrebt hatten (Az. 6 K 2337/21 und 6 K 2338/21).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet