Die Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 2 W 45/22).
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht