Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitsgeld enden zum 30. Juni 2022. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bereits im Mai war die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen.
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet