Das LSG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein für ein Transportunternehmen tätiger Kurierfahrer entgegen der Behauptung des Unternehmens sozialversicherungsrechtlich nicht selbstständig tätig, sondern abhängig beschäftigt war. Das Transportunternehmen hat mithin die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzuzahlen (Az. L 28 BA 23/19).
GREIX Q1 2024: Immobilienpreise volatil, Anzahl der Transaktionen gering
Die deutschen Immobilienpreise zeigen sich im 1. Quartal 2024 lt. IfW Kiel volatil. In der Tendenz setzt sich die Stabilisierung aus dem Vorquartal fort und