Die Gleichstellungsbeauftrage einer Behörde kann nicht uneingeschränkt alle Entscheidungen der Dienststellenleitung, die ihrer Auffassung nach gegen gleichstellungsrechtliche Vorschriften verstoßen, mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage angreifen. So entschied das BVerwG (Az. 5 A 2.21).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet