Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass die Auszahlungssperre gem. § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG in seiner neuen Fassung rechtmäßig ist (Az. 4 K 110/21).
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht