Steuersatz für Umsätze mit Silbermünzen

Die (Vereinfachungs-)Regelungen des BMF-Schreibens vom 5. August 2004 haben bei ihrer praktischen Anwendung dazu geführt, dass der ermäßigte Steuersatz angewendet worden ist, obwohl dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Diese sind daher nicht mehr anzuwenden (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10001 :002).

Versehentliche Stornierung?

Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 Euro ab (Az. 275 C 20050/23).

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