Das FG Hamburg hat das BVerfG zur Frage angerufen, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes insoweit verfassungswidrig ist, als darin die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Sätze 5 bis 7 EStG in der Fassung des AbzStEntModG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 1998 beginnen, angeordnet wird (Az. 6 K 68/21).
Bruttoinlandsprodukt im 1. Quartal 2024 um 0,2 % höher als im Vorquartal
Das Bruttoinlandsprodukt ist im 1. Quartal 2024 gegenüber dem 4. Quartal 2023 um 0,2 % gestiegen, nachdem es zum Jahresende 2023 zurückgegangen war (revidiert -0,5