Zweitwohnungsinhaber sind aufgrund der Übergangsregelung im Urteil des BVerfG vom 18.07.2018 auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht zu befreien. Unerheblich ist hierfür, auf welchen Namen das Beitragskonto einer von mehreren Wohnungsinhabern bewohnten Hauptwohnung bei der Rundfunkanstalt geführt wird. So das BVerwG (Az. 6 C 6.21 u. a.).
Arbeitszeit: Warum weniger Arbeit den Wohlstand bedroht
Der jungen Generation wird oft nachgesagt, sie sei arbeitsscheu. Dabei wollen längst nicht nur die Jüngeren kürzertreten, zeigt eine neue Studie des IW Köln: Egal