Risse in der Dusche – Zum Schadenersatzanspruch eines Wohnungskäufers wegen einer beschädigten Dusche

Das LG Coburg hatte zu entscheiden, ob der Wohnungskäufer einen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer beschädigten Dusche hat (Az. 51 O 508/20).

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