Der BFH hatte zu entscheiden, ob stets von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt (Az. VI R 50/20).
Wirtschaftsbeziehungen mit den EU-Nachbarn in den Fokus rücken
Fast 40 % des EU-Außenhandels entfallen auf Nachbarländer der Union-Märkte, die angesichts geoökonomischer Spannungen in einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft immer wichtiger werden. Zudem stärken enge