In Deutschland belegene Immobilien können lt. BFH steuerfrei vermacht werden, wenn der Erblasser dem Begünstigten die Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zuwendet. Voraussetzung ist jedoch, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben (Az. II R 37/19).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet