Bei IT-Dienstleistern wird besonders häufig von zuhause gearbeitet. Das geht aus Umfragen des ifo Instituts hervor. Im Februar 2023 stieg dort der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zuhause arbeiten, auf 73,4 Prozent, nach 71,7 Prozent im November 2022.
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht