Gehunfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist maßgeblich für die Nutzung von Behindertenparkplätzen

Das BSG entschied, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behindertenparkplätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist (Az. B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R).

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