Kann die einjährige Freistellung eines Beamten mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden und ist eine ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung im Tätigkeitsbereich des Beamten ohne diesen nicht mehr gewährleistet, kann der Dienstherr das Sabbatjahr ablehnen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 1182/22).
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK am 30. April 2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit und hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30.04.2024 veröffentlicht.