Kein Verstoß gegen Buchpreisbindung durch Rabattaktion von eBay u. a. auf Bücher

Die Verkaufsplattform eBay unterfällt selbst nicht den Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes. Ihre einmalige Adventsrabattaktion, bei der u. a. beim Kauf von Büchern die Letztabnehmer lediglich 90 % des Kaufpreises zahlen mussten, während eBay 10 % an den Buchhändler entrichtete, führte auch nicht zu einem Verstoß der Buchhändler gegen das BuchPrG. Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungsansprüche gegen eBay zustehen (Az. 11 U 20/22).

Versehentliche Stornierung?

Im Streit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag wies das AG München eine Klage auf Zahlung von 3.948,91 Euro ab (Az. 275 C 20050/23).

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