Beschlüsse, die gegen den Willen eines Wohnungseigentümers von den anderen Eigentümern gefasst wurden, sind gültig. Ein ursprünglicher Genehmigungsbeschluss mit Erlaubnis zum Einbau eines Kamins kann eingeschränkt werden, wenn er keine näheren Festlegungen dazu enthielt, wie die Abluftführung für den Kamin auszusehen habe und wo sie verlaufen solle. So das Amtsgericht Bad Dürkheim (Az. 3 C 17/21).
Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 16.04.2024 wurde die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche