Das BVerfG entschied, dass § 34 Abs. 9 Nr. 4 i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (EURLUmsG) teilweise nichtig ist (Az. 2 BvL 7/13 und 2 BvL 18/14).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet