Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Der Bund stellt bis zu 1,8 Mrd. Euro bereit. Die Aufstellung der konkreten Programme und die Auszahlung erfolgen durch die Länder.
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet