Das Bundeskabinett hat am 26.04.2023 die vom BMAS vorgelegte Rentenwertbestimmungsverordnung beschlossen. Danach steigen die Renten zum 1. Juli 2023 in Westdeutschland um 4,39 Prozent und in den neuen Ländern um 5,86 Prozent. Wegen der höheren Lohnsteigerung im Osten wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als gesetzlich vorgesehen. Damit gilt ab dem 1. Juli 2023 in West und Ost ein gleich hoher aktueller Rentenwert.
Bericht über die Sitzung der Kommission für Qualitätskontrolle der WPK am 30. April 2024
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet regelmäßig über ihre Tätigkeit und hat die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30.04.2024 veröffentlicht.