Das SG Speyer hat die Klage einer Versicherten auf Anspruch auf Entschädigung wegen der verzögerten Bearbeitung eines Antrages auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI als unzulässig abgewiesen. Statthaft ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage, nicht aber eine echte Leistungsklage (Az. S 9 P 164/22).
Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 29. April 2024
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. April 2024.