Das BMF weist darauf hin, dass die in Kambodscha erhobene „Withholding tax on salary“ im Wesentlichen den deutschen Regelungen zur Einkommensbesteuerung entspricht. Sie wird daher in das Verzeichnis ausländischer Steuern in Nicht-DBA-Staaten aufgenommen (Az. IV B 5 – S-2293 / 19 / 10011 :001).
Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet