Das ArbG Lüneburg hat der fristlosen Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden bei Amazon in Winsen/Luhe, der den Betriebsrätetag aus privaten Gründen verlassen hatte, zugestimmt. Dies stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten dar (Az. 2 BV 6/22).
Anti-SLAPP-Richtlinie im Amtsblatt veröffentlicht
Am 16.04.2024 wurde die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche