Ergänzend zum BMF-Schreiben vom 05.07.1994 gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der
Länder das neue BMF-Schreiben vom 05.11.2021 (Az. III C 2 – S-7200 / 19 / 10003 :005).
Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses – Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 16.05.2023 auf seinen Standpunkt zu Änderungen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung