Ohne Zustimmung des Gegners kann die Berufungsbegründungsfrist zwar nur bis zu einem Monat verlängert werden. Dies geht aber in mehreren Anträgen. So der BGH (Az. VIII ZB 55/21). Darauf weist die BRAK hin.
Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor
Das Familiengericht darf die Unterbringung des Kindes im Heim nicht allein deshalb anordnen, da eine betreuende Mutter ihr Kind dahin beeinflusst, dass es den nicht