Berufungsbegründung: Mehrfacher Antrag auf Fristverlängerung innerhalb eines Monats

Ohne Zustimmung des Gegners kann die Berufungsbegründungsfrist zwar nur bis zu einem Monat verlängert werden. Dies geht aber in mehreren Anträgen. So der BGH (Az. VIII ZB 55/21). Darauf weist die BRAK hin.

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