Der Rat der EU hat beschlossen, Anguilla, Dominica und die Seychellen von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke zu streichen. Alle drei waren zuvor in die Liste aufgenommen worden, weil sie die Kriterien der EU für Transparenz im Steuerbereich nicht erfüllten.
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
Das BMF-Schreiben vom 14. 03.2017 (BStBl I S. 473) wurde aktualisiert und an bestehende Richtlinienregelungen angepasst (Az. IV C 5 – S 2367/23/10001 :001).