Das BMF hat die im Schreiben vom 29. Januar 2021 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Kündigung einer Professorin wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtmäßig
Das ArbG Bonn hat die Klage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen, denn sie habe jedenfalls in einer ihrer Publikationen, welche