Das BMF hat die im Schreiben vom 29. Januar 2021 enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert (Az. III C 2 – S-7419 / 19 / 10002 :004).
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen