Betreiber einer Waschanlage muss für Schäden am Auto nicht immer zahlen

Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber zwar normalerweise ersetzen. Weist er aber nach, dass die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, „pflichtgemäßer“ Sorgfalt nicht zu vermeiden war, so haftet er ausnahmsweise nicht. So entschied das LG Frankenthal (Az. 4 O 50/21).

Spezi gegen Bauerlimo

Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks für die Bundesrepublik Deutschland untersagt (Az. 33

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