BFH: Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen der Einnahmen

Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes bei Schätzungen fortgeführt. Er befasste sich mit zahlreichen weiteren Einzelfragen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit von Schätzungen in der Gastronomie (Az. X R 3/22).

Online bewerben

Position
Bewerbungsunterlagen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag

07:30 – 12:00 Uhr 
13:00 – 16:30 Uhr

Freitag

07:30 – 13:00 Uhr

Standort Landshut

Postplatz 396
84028 Landshut

Standort München

Theresienhöhe 28
80339 München