Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob eine Abzinsung von Forderungen und Schulden nach den Vorschriften des § 12 BewG auch dann vorzunehmen ist, wenn es sich um Forderungen oder Schulden handelt, die zu einem unbestimmten Zeitpunkt fällig sind (Az. II R 26/19).
Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen
Bund und Länder haben sich auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Der Bund stellt bis zu 1,8 Mrd.