Der BFH hatte zu entscheiden, ob im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine Haftungsinanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG zu erfolgen hat (Az. VIII R 14/18).
Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 29. April 2024
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 29. April 2024.