Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus. Ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers fehlen. Maßgebend ist insoweit, ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer einem entsprechenden Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irrtum gleichfalls unterlaufen wäre. So der BFH (Az. I R 9/20).
GREIX Q1 2024: Immobilienpreise volatil, Anzahl der Transaktionen gering
Die deutschen Immobilienpreise zeigen sich im 1. Quartal 2024 lt. IfW Kiel volatil. In der Tendenz setzt sich die Stabilisierung aus dem Vorquartal fort und