Der BFH hatte zu klären, ob die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 EStG in sog. Wechselfällen zur Anwendung kommt und ob bei nachträglicher Erstattung die im Streitjahr tatsächlich gezahlte Kirchensteuer um diejenigen Kirchensteuerbeträge zu mindern ist, die rechnerisch auf die dem Abgeltungsteuertarif unterliegenden Kapitalerträge entfallen (Az. X R 23/19).
Abgesetzt: Erhöhung von steuerlichen Freibeträgen für Arbeitnehmer
Die geplante Abstimmung über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ (BT-Drucks. 20/8861) wurde von der Tagesordnung des Bundestages