Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags bezieht sich nicht nur auf den Schlusspunkt des Ausgleichs aller aus dem Gewinnabführungsvertrag resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten. Die entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten müssen auch in den Jahresabschlüssen gebucht werden. So der BFH (Az. I R 37/19).
EuG zur Gewährung einer Beihilfe für eine Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Die Klage gegen den Beschluss, mit dem die EU-Kommission, die der Fluggesellschaft Blue Air von Rumänien im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gewährte Beihilfe genehmigt hat,