Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen auf Ebene des Organträgers dem Grunde nach nicht möglich ist, wenn auf Ebene der Organgesellschaften eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen ebenfalls nicht mehr möglich ist (Az. V R 13/20).
Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt