Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen auf Ebene des Organträgers dem Grunde nach nicht möglich ist, wenn auf Ebene der Organgesellschaften eine Änderung der Umsatzsteuerfestsetzungen ebenfalls nicht mehr möglich ist (Az. V R 13/20).
Die Sonderregelungen, die für das Beitrittsgebiet einen Rentenwert (Ost) vorsehen, sind auch im Jahr 2019 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen, die für rentenrechtliche Zeiten im Beitrittsgebiet einen besonderen Rentenwert vorsehen, weiter verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist