Drittstaatenabspaltungen, die einer inländischen Abspaltung i. S. des § 123 Abs. 2 UmwG vergleichbar sind, fallen bis zum Inkrafttreten des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG bei unionsrechtskonformer Auslegung in den Anwendungsbereich des § 20 Abs. 4a Satz 1 EStG. Dies entschied u. a. der BFH (Az. VIII R 7/20).
GREIX Q1 2024: Immobilienpreise volatil, Anzahl der Transaktionen gering
Die deutschen Immobilienpreise zeigen sich im 1. Quartal 2024 lt. IfW Kiel volatil. In der Tendenz setzt sich die Stabilisierung aus dem Vorquartal fort und