Anwälte, die aus technischen Gründen ein Dokument nicht per beA bei Gericht einreichen können, müssen bereits mit der Ersatzeinreichung auf Papier darlegen und glaubhaft machen, warum das der Fall war, wenn ihnen die Gründe dafür bereits zu diesem Zeitpunkt bekannt sind. Nachträglicher Vortrag genügt in diesem Fall nicht. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschieden, auf den die BRAK hinweist (Az. IX ZB 17/22).
Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie in Deutschland und Europa erschließen
Die Verhandlungen um die KI-Verordnung der EU gestalten sich schwierig. Doch um die Potenziale von KI erschließen zu können, braucht die Wirtschaft lt. DIHK nicht